4. Den Einspracheentscheid vom 26. Mai 2021 (Zustellung am 28. Mai 2021) haben A. und B. mit rechtzeitigem Rekurs vom 24. Juni 2021 (Postaufgabe am 25. Juni 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen die folgenden Anträge: "1. Wiedererwägung unserer Einsprache vom 14. Januar 2021 resp. der Verfügungen vom 17. Dezember 2020 resp. des Einsprache-Entscheid vom 26. Mai 2021. 2. Die nicht akzeptierten Abzüge aus dem Liegenschaftenunterhalt gemäss Einsprache-Entscheid sind neu zu beurteilen.