1. 1.1. Der Rekurs betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 bis 2015 wird abgewiesen. 1.2. Die Beschwerde betreffend die direkten Bundessteuern 2013 bis 2015 wird abgewiesen. 2. Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von insgesamt CHF 6'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 335.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 6'435.00 zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt R. Rechtsmittelbelehrung