9.4.2. Für eine von Anfang an geplante private Nutzung des Ferienhauses und gegen eine geschäftlich begründete "Anlagestrategie" spricht auch der Darlehensvertrag zwischen C. als Darlehensgeberin und F. und E. als Darlehensnehmer vom 9. Juni 2013. In den besonderen Vertragsbestimmungen wird ausgeführt, dass die Darlehensnehmer "den Betrag für das Erstellen eine[s] Chalets in Q." verwenden (Ziff. III.1). Sodann wurde der Darlehensgeberin für die Laufzeit des Darlehensvertrages (feste Laufzeit bis 31. Dezember 2023, Ziff. II.2) die kostenlose Benutzung der - 26 -