Ausschreibung ab März 2016 auf dem Internetportal www.aaa.ch – möglich gewesen. Jedenfalls wurde eine Vermietung schon in den Sommermonaten 2014 gar nicht vorgesehen und damit das Ferienhaus für eine private Nutzung zur Verfügung gehalten (E-Mail vom 15. November 2017). Von einer aktiven Bewirtschaftung der Liegenschaft in Q. – anders die Liegenschaft in R., X- Gasse 33 – kann nicht ausgegangen werden. Die einzige geschäftliche Nutzung der Liegenschaft in Q. im Januar 2015 für einen Workshop (ohne Übernachtung) ändert daran nichts. Dass das Ferienhaus privat (insbesondere auch nach Schadeneintritt) genutzt wurde, wird denn auch gar nicht in Abrede gestellt.