9.4. 9.4.1. Klar für eine ab Fertigstellung des Ferienhauses Ende April 2014 (Schreiben der Rekurrentin/Beschwerdeführerin vom 26. Februar 2018, S. 3) private Nutzung spricht die fehlende Vermietung an Dritte. Eine solche wäre zweifellos ab Bauvollendung bis zum Wasserschaden im November/Dezember 2014 und ab Reparatur der Schäden – und nicht erst ab erfolgter (obwohl in der E-Mail vom 15. November 2017 erklärt wurde, die Liegenschaft werde nicht öffentliche zur Vermietung ausgeschrieben, sondern nur auf Anfrage tages- bzw. wochenweise vermietet) Ausschreibung ab März 2016 auf dem Internetportal www.aaa.ch – möglich gewesen.