CHF 39'700.00 für Grundgüter, einem Gebäudewert von CHF 546'950.00 und einem Mietwert von CHF 12'000.00. Dass die Revisionsstelle im "Bericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision der Jahresrechnung 2011/2012" vom 21. Dezember 2012 zur Werthaltigkeit des "Projektes Q." keinen Vorbehalt angebracht hat, spricht ebenfalls dafür, dass kein Grund für eine Wertkorrektur bestand.