Aber das habt ihr sicher im Griff." In seiner E-Mail vom 9. Januar 2013 antwortet E.: "(…) Daher sehen wir die Werthaltigkeit als gegeben, zumal das Grundstück über eine der besten, unverbaubaren Aussicht in Q. verfügt." Weitere Unterlagen, mit denen etwas Anderes belegt würde, fehlen.