Widersprüche indizierten ein privat genutztes Ferienhaus. Gemäss Bundesgerichtsurteil vom 29. November 2002 (2P.153/2002) seien Aufwendungen für ein Ferienhaus selbst dann als geschäftsmässig nicht begründet zu beurteilen, wenn zwar eine vom Gesellschaftszweck abgedeckte Geschäftstätigkeit vorliege, die Steuerpflichtige bei der Bewirtschaftung der Liegenschaft aber nicht wie ein Dritter handle.