Die Werthaltigkeit sei deshalb von der Revisionsstelle in Frage gestellt worden, weshalb eine Wertberichtigung um 50 % auf den aufgelaufenen Anlagekosten vorgenommen worden sei. Die Realisierung der noch vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative bewilligten Bauprojekte habe zu einem Überangebot an Zweitwohnungen geführt. Die Preise seien auch in Q. unter Druck gekommen, so dass die 2013 auf dem Bauland vorgenommene Wertberichtigung bis heute gerechtfertigt sei. Langfristig sei jedoch mit einer noch stärkeren Wertzunahme der bestehenden Zweitwohnungen zu rechnen.