Es bestünden ohnehin grösste Zweifel, dass eine ernsthafte Vermietungsabsicht an Dritte bestanden habe. Vorerst habe die Rekurrentin/Beschwerdeführerin ausgeführt, die Liegenschaft werde nur auf Anfrage vermietet, dann sei erklärt worden, sie werde zur Vermietung öffentlich ausgeschrieben. Eine Vermietung sei in den Sommermonaten nicht vorgesehen gewesen. Im Schreiben vom 26. Februar 2018 sei festgehalten worden, dass die Liegenschaft "bis dato" noch nicht vermietet worden sei. Daraus sei zu schliessen, dass – obwohl Renditeobjekt – gar keine Erträge von Dritten erzielbar seien.