6.2. 6.2.1. Mit Kaufvertrag vom 15. März 2011 erwarb die Rekurrentin/Beschwerdeführerin die Liegenschaft Nr. bbb (GBV ccc) in Q. im Halte von 888 m2 für CHF 284'160.00 (CHF 320.00/m2; Ziff. 3). Der Besitzesantritt erfolgte mit der grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung (Kaufvertrag, Ziff. 4.2). Diese erfolgte am 6. April 2011. Die Kosten des Vertrages bezahlte die Rekurrentin/Beschwerdeführerin, die Geometerkosten der vorangegangenen Parzellierung bezahlten die Vertragsparteien je zur Hälfte (Kaufvertrag, Ziff. 4.2). Der Kauf wurde mit einer Hypothek vollständig fremdfinanziert. - 11 -