Berücksichtigt wurde neu eine Steuerrückstellung von CHF 25'000.00. Nicht mehr angerechnet wurde der "anlässlich der Veranlagung fälschlicherweise berücksichtigte Verlustvortrag" von CHF 25'879.00). Daraus resultierte bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2014 neu eine Steuerbelastung von CHF 21'312.60 (Veranlagungsverfügung: CHF 19'852.90) und bei der direkten Bundessteuer 2014 eine solche von CHF 18'410.30 (Veranlagungsverfügung von CHF 16'916.10). -9-