"2. Die in der Steuerperiode 2013 verbuchte Wertberichtigung der Liegenschaft Q. im Umfang von CHF 189'000 sei steuerlich vollumfänglich als geschäftsmässig begründeter Aufwand zu berücksichtigen und die Steuerperiode 2013 dementsprechend ohne steuerliche Aufrechnung der Wertberichtigung neu zu veranlagen.