4.3. Mit Entscheid vom 8. Juni 2020 hiess das KStA JP die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015 und direkte Bundessteuer 2015 teilweise gut. Der steuerbare Reingewinn wurde auf CHF 76'513.00 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 288'470.00 festgesetzt. 5. Die Einspracheentscheide vom 8. Juni 2020 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 bis 2015 und direkte Bundessteuern 2013 bis 2015 (Zustellung sämtlicher Einspracheentscheide am 9. Juni 2020) hat die A. AG mit Rekurs und Beschwerde vom 9. Juli 2020 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen und deren Aufhebung beantragt. Weiter wurden folgende Anträge gestellt: