4.2. Mit Entscheid vom 8. Juni 2020 hiess das KStA JP die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014 und direkte Bundessteuer 2014 teilweise gut. Der steuerbare Reingewinn wurde auf CHF 216'592.00 erhöht und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 315'963.00 reduziert. Berücksichtigt wurde neu eine Steuerrückstellung von CHF 25'000.00. Nicht mehr angerechnet wurde der "anlässlich der Veranlagung fälschlicherweise berücksichtigte Verlustvortrag" von CHF 25'879.00).