4. 4.1. Mit Entscheid vom 8. Juni 2020 hiess das KStA JP die Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 und direkte Bundessteuer 2013 teilweise gut. Der steuerbare Reingewinn wurde auf CHF 171'061.00 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 228'001.00 herabgesetzt. Berücksichtigt wurde neu eine Steuerrückstellung von CHF 33'000.00. -4-