"2. Mit Ausnahme der Aufrechnung des Privatanteils Spesen in Höhe von CHF 8'810 und des Privatanteils Fahrzeug in Höhe von CHF 2'540 für das Geschäftsjahr 2012/2013 seien die Veranlagungen für die Geschäftsjahre 2012/2013, 2013/2014 und 2015 den eingereichten Steuererklärungen entsprechend vorzunehmen. 3. Eventualiter sei eine Einspracheverhandlung durchzuführen." 3. Am 21. August 2019 fand eine Einspracheverhandlung statt.