1. 1.1. Mit Verfügungen vom 11. Juni 2018 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 (Geschäftsjahr 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013) zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 174'471.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital per 30. Juni 2013 von CHF 261'001.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) und für die direkte Bundessteuer 2013 (Geschäftsjahr 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013) zu einem steuerbaren Gewinn von CHF 174'471.00 veranlagt. Zum deklarierten Verlust von CHF 25'879.00 wurden als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die