6.6. Der Rekurrent führt weiter aus, er habe die Möbel und die Wohnung an der X-Strasse 41 in Q. verkaufen wollen. Dazu legt er den Kaufvertrag der Wohnung und diverse Inserate zum Verkauf von Möbeln auf. Die - 13 - Liegenschaft X-Strasse 41 in Q. habe per Februar 2021 verkauft werden können. Die Verkaufsinserate, Fotos der Ikea-Möbel und der Entwurf des Kaufvertrages vermögen jedoch den ernsthaften Willen, den Lebensmittelpunkt von Q. weg nach S. zu verlegen, nicht zu belegen.