Aus der Aufstellung der Beschaffungskosten der Pflanzen und den Fotos (Rekursbeilage 11a und 11b) kann jedoch nicht herausgelesen werden, ob überhaupt und wann die Pflanzen gekauft und die Bewässerungsanlage installiert worden sind. Die aufgelegte Anleitung zum Whirlpool sagt ferner nicht, dass das Wasser im Whirlpool nicht abgelassen werden kann. Überdies mutet es seltsam an, dass der weggefallene Wasser- und Stromverbrauch infolge Wegzug gleich hoch sein soll wie der zusätzliche Wasserund Stromverbrauch für die Bepflanzung, den Whirlpool und die Bekämpfung des Schimmelbefalls.