5. Der Rekurrent hatte bislang seinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Aargau. Dieser steuerrechtliche Wohnsitz fällt nicht einfach weg, vielmehr bedürfte es hierzu äusserer Anhaltspunkte, einer erkennbaren Veränderung im Verhalten des Rekurrenten, die darauf schliessen lassen würden, dass er in S. Wohnsitz genommen hat. - 10 -