Der Stromverbrauch der Wohnung in Q. sehe über einen Zeitraum von drei Jahren (12. November 2014 bis 21. November 2017) sehr harmonisch aus. Bei einem Wegzug von Q. könne davon ausgegangen werden, dass der Pool entleert und nicht in gefülltem Zustand weiterhin einsatzbereit in Betrieb gehalten worden sei. Dies unter anderem um Schäden wie einen technischen Defekt bei Abwesenheit vermeiden zu können. Ähnlich sei der Wasserverbrauch in Q. zu werten, der über drei Jahre (2015, 2016 und 2017) ähnlich hoch ausgefallen sei. Als Begründung werde der in Betrieb gehaltene Pool und die automatisierte Bewässerung der Pflanzen angeführt. Beide Verbrauchergruppen alleine würden jedoch nicht über den