4.2. Die Steuerkommission Q. hingegen hält am Wohnsitz in Q. fest. Die Grösse der Mietwohnung in S. mit zwei Zimmern gegenüber dem Stockwerkeigentum in Q. mit 8,7 Raumeinheiten spreche für Q.. Gleiches gelte auch beim Vergleich des Normmietwertes von CHF 29'549.00 mit der Höhe des Mietzinses von CHF 19'800.00 (inkl. Nebenkosten).