7. Mit Entscheid vom 5. Juni 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 8. Den Einspracheentscheid vom 5. Juni 2020 (Zustellung am 9. Juni 2020) liess A. mit Rekurs vom 9. Juli 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Er stellte folgende Anträge: -3- "I. Der persönliche Wohnsitz Ende 2016 war in S. Kt. SZ, in Q. bestand lediglich eine sekundäre Steuerpflicht aufgrund von Grundeigentum.