7.3.4. An dieser Beurteilung ändert die Zustimmung der Konkursbeamtin im Grundstückkaufvertrag für die Konkursmasse nichts. Die entsprechend Unterschrift musste ausschliesslich stellvertretend für die konkursite Rekurrentin geleistet werden (vgl. auch die Bemerkungen im Kaufvertrag vom [...] 2018, S. 2 und 3: "Konkurs auf Anteil der A., geb. tt.mm.jjjj"). Mit der Frage, ob es sich um ein Grundstück nach BGBB handelt, hat das nichts zu tun.