Sodann wurde die zusammen mit der Steuerveranlagung und dem Einspracheentscheid eröffnete Steuerbilanz in Zweifel gezogen. Darüber sei nie "feststellungsweise" verfügt worden. Die Werte seien willkürlich festgelegt worden. Investitionen von CHF 384'809.00 aus dem Jahr 2006 seien nicht berücksichtigt worden. Trotzdem seien die Abschreibungen erhöht worden. Auch in den Jahren mit Ermessensveranlagungen seien Abschreibungen berücksichtigt worden. Der im Jahr 2010 von den Steuerbehörden angegebene Wert sei nicht akzeptiert worden. Es werde deshalb beantragt, von wiedereingebrachten Abschreibungen von CHF 463'000.00 auszugehen. Der Anteil der Rekurrentin betrage 50 %.