Vorliegend seien die dafür erforderlichen Plätze ausgewiesen. Es liege damit insgesamt ein landwirtschaftliches Gewerbe vor. Insofern sei die Auskunft der Landwirtschaft Aargau vom 28. März 2018 nicht richtig. Die Rekurrentin habe den Betrieb nicht zu Eigentum übernommen. Es habe keine partielle Erbteilung stattgefunden. Die Rekurrentin habe den Betrieb im Sinne einer Nutzniessung genutzt. Die Erben seien im Umfang ihrer Erbquote am Landwirtschaftsbetrieb beteiligt geblieben. Damit gelte für die Rekurrentin und die Erben die privilegierte Besteuerung aufgrund des Todes von D. sel.