Die Gaststube mit angebauter Scheune und Ökonomiegebäude sowie die separat stehende Scheune, eingerichtet für die Pferdehaltung, sowie die Aussengeräte seien für einen modernen Reitbetrieb erforderlich. Die Parzelle Nr. bbb sei als Allwetterplatz ebenfalls landwirtschaftlich genutzt, da die Tierschutzgesetzgebung bei Pferderhaltung solche Plätze vorschreibe. Es sei unbestritten, dass ein Pferdehaltungsbetrieb ungeachtet dessen, ob es sich um Pferdezucht, Pensionspferde oder Zugpferde handle, der Landwirtschaft zuzuordnen sei, wenn über vier Equiden gehalten würden. Vorliegend seien die dafür erforderlichen Plätze ausgewiesen.