4.4.2. Die Rekurrentin liess zum Bericht des LE KStA mit Eingabe vom 16. April 2020 Stellung nehmen. An den Ausführungen in der Einsprache wurde festgehalten. Die Auskunft der Landwirtschaft Aargau vom 28. März 2018 sei unzutreffend. Auf der Parzelle Nr. aaa stehe das Wohnhaus, welches der Landwirtschaft und der Gastwirtschaft gedient habe. Die Gaststube mit angebauter Scheune und Ökonomiegebäude sowie die separat stehende Scheune, eingerichtet für die Pferdehaltung, sowie die Aussengeräte seien für einen modernen Reitbetrieb erforderlich.