Mit der Landwirtschaft und Gastwirtschaft seien Grundstücke und Liegenschaften gemischt genutzt worden. Insgesamt liege ein landwirtschaftliches Gewerbe vor. Pferdehaltungsbetriebe gelten als Landwirtschaft, was sich aus der eidgenössischen Schätzungsanleitung ergebe. Dementsprechend indizierten auch die fff Stallplätze einen Gewerbebetrieb. Mit der Steuerschätzung vom 15. Februar 2010 sei ein Landwirtschaftsbetrieb mit Wohnhaus, Gastwirtschaftsbetrieb, Garage, fest installierten Wohnwagen, Scheune mit Allzweckraum und Remise sowie Pferdestand und Pferdescheune, Allwetterplatz und Auslauf geschätzt worden. Die Totalfläche des Betriebes sei 730.61 Aren.