3. 3.1. Mit Kaufvertrag vom [...] 2018 veräusserte die Erbengemeinschaft des am tt.mm.jjjj verstorbenen D. sel., bestehend aus der Rekurrentin und den Nachkommen E., C. und F., die Liegenschaften Q. Nr. aaa und Nr. bbb für CHF 4.1 Mio. an die G. AG. In Ziff. jjj des Kaufvertrages wurden die erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit laufenden Be- treibungs- und Konkursverfahren sowie in Bezug auf die Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts vorbehalten. Die Urkundsperson wurde zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen ermächtigt.