"1) In Aufhebung der definitiven Rechnung und Abrechnung, datiert vom 17.12.2019 sei die Veranlagung eines privilegierten Liquidationsgewinnes (Kapitalgewinn) auf der Basis von kumulierten Abschreibungen von Fr. 460'530.00 der Veranlagung zugrunde zu legen, aufgeteilt nach Erbquoten auf die Mitglieder der Erbengemeinschaft. 2) Es sei für alle Erben die privilegierte Abrechnung zu gewähren. 3) Vorladung und Besprechung." 3. Am 25. Mai 2020 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 25. Mai 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.