1. Mit Verfügung vom 27. November 2019/17. Dezember 2019 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Liquidationsgewinn von CHF 1'883'500.00 (privilegierte Besteuerung) veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 27. November 2019/17. Dezember 2019 liess A. mit Schreiben vom 16. Januar 2020 Einsprache erheben. Sie stellte die Anträge: