9. 9.1. 9.1.1. Der Vertreter der Rekurrentin beantragt eine privilegierte Besteuerung des anteiligen Liquidationsgewinnes gestützt auf § 45 Abs. 1 lit. f StG. Zur Begründung wird ausgeführt, mit dem Tod von D. sel. im Jahr 2000 sei die Rekurrentin in die Rechtsstellung des Verstorbenen eingetreten. Es sei ein Steueraufschub erfolgt. Mit dem Tod von D. sel. seien die Voraussetzungen für eine privilegierte Besteuerung eingetreten. Werde bei einer Invalidität die privilegierte Besteuerung möglich, müsse das umso mehr für den Todesfall gelten.