Die veräusserten Grundstücke seien Teil eines landwirtschaftlichen Gewerbes. Die Gastwirtschaft werde zusammen mit dem Landwirtschaftsbetrieb seit jeher als gemischtes Gewerbe geführt. Demzufolge seien nicht allein die SAK massgebend. Vorliegend sei für den landwirtschaftlichen Teil von 0.681 SAK und für den Gastwirtschaftsbetrieb von 0.55 SAK, also total 1.231 SAK auszugehen. Auch die landwirtschaftliche Nutzung im Baugebiet müsse möglich sein. Als landwirtschaftliche Nutzung gelte gemäss Anleitung zur Schätzung landwirtschaftlicher Heimwesen auch die Haltung von mehr als 4 Pferden.