4.4.2. Mit Schreiben vom 16. April 2020 nahm der Vertreter der Rekurrentin zur Beurteilung des LE KStA Stellung. An den Ausführungen in der Einsprache wurde festgehalten. C. habe als Ehegattin den Betrieb nach dem Tod von D. sel. als Pächterin/Nutzniesserin weitergeführt. Eine eigentumsähnliche Übergabe sei nicht erfolgt. Es habe keine partielle Erbteilung gegeben. Mit dem Tod von D. sel. sei die Selbstbewirtschaftung klar aufgegeben worden. Die Erben seien in Rechte und Pflichten des Verstorbenen eingetreten, so dass auch diesen das Recht auf privilegierte Besteuerung zustehe. Die Rekurrentin habe einen Anteil von 16.7 % am gesamten Nachlass.