3) Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q. und das KStA beantragen die kostenfällige Abweisung des Rekurses. 7. A. hat eine Replik erstatten lassen. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Beschwerdeverfahrens in Sachen A. betreffend direkte Bundessteuer 2018 sowie der Rekursverfahren in Sachen C. betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2011 (ggg) und betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018 (hhh) beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: