2. Die Kapitalgewinnabrechnung habe ich auf der Basis der kumulierten Abschreibungen von total Fr. 460'300.- anteilsmässig für Frau A., 16.70% oder Fr. 76'870.- zu erfolgen. Hiervon sind 9.8% AHV Sonderbeitrag oder Fr. 7533.- abzuziehen. Der Kapitalgewinn beläuft sich somit auf Fr. 69'336.- 3. Vorladung und Besprechung." 3. Am 25. Mai 2020 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 25. Mai 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.