1. Die Angeklagte wird wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantonsund Gemeindesteuern 2010 bis 2014 zu einer Busse von CHF 6'508.70 verurteilt. 2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Angeklagte das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt S. Rechtsmittelbelehrung