Folglich senkt das Spezialverwaltungsgericht die Busse für eine eventualvorsätzliche Steuerhinterziehung gegenüber dem Antrag des KStA auf 50 % der hinterzogenen Steuer. Demnach beträgt die Busse 50 % der hinterzogenen Steuer von CHF 13'017.40 (einfache Nachsteuer von CHF 6'169.00 bei einem Kantonssteuersatz von 109 % und einem Gemeindesteuersatz von 105 % für die Jahre 2010 und 2011 und von 100 % für die Jahre 2012 bis 2014), somit CHF 6'508.70.