Die Steuerveranlagung 2010 wurde am 10. Februar 2012 eröffnet. Die Steuerveranlagung 2014 wurde am 20. Oktober 2015 eröffnet. Damit sind seit der Tat rund 6 bis 9 Jahre vergangen. Der zitierten Rechtsprechung folgend, ist die Strafe daher um 40 % zu mildern.