10.2.2. Das KStA hat für die Jahre 2010 bis 2014 eine einfache Nachsteuer von CHF 6'169.00 errechnet (Berechnung Busse, S. 1 bis 4). Bei verheirateten Angeklagten ist die Nachsteuer zuerst aufgrund des Einkommens beider Ehegatten zu ermitteln. Die Nachsteuern betreffen nur Faktoren der Angeklagten. Folglich ist der Angeklagten – wie vom KStA vorgenommen – der gesamte Anteil der Nachsteuer zur Bussenfestsetzung zuzurechnen. Nachdem sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass die Berechnung des KStA unzutreffend wäre, kann darauf abgestellt werden. - 10 -