Die Angeklagte hat in den Jahren 2010 bis 2014 IV-Renten im Umfang von insgesamt CHF 98'700.00 (jährlich CHF 19'740.00) nicht in den Steuererklärungen deklariert. Bei einem steuerbaren Einkommen der Ehegatten in den fraglichen Jahren zwischen insgesamt CHF 42'500.00, bis CHF 43'800.00 macht der nicht deklarierte Betrag fast die Hälfte des steuerbaren Einkommens aus. Diese Nichtdeklaration konnte von der Pflichtigen unmöglich übersehen werden.