Die Übersicht der Invalidenrente UVG der F. wurde allerdings erst auf Nachfrage des Gemeindesteueramtes S. eingereicht (Aktenedition vom 30. Dezember 2016, Bestätigung der IV-Rente der F. vom 9. Januar 2017). Der Nachweis dieses Wissens führt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zur Annahme, sie habe auch mit dem Willen gehandelt, d.h. die Täuschung der Steuerbehörden beabsichtigt, und eine zu niedrige Veranlagung bezweckt oder zumindest in Kauf genommen.