7. 7.1. Die Angeklagte wusste ohne jeden Zweifel von der nicht deklarierten IV-Rente aus UVG. Sie gibt selbst an, dass sie die Rente in den Steuererklärungen nur deshalb nicht angegeben habe, weil sie die notwendigen Dokumente dafür nicht gehabt habe (vgl. Einsprache vom 30. Mai 2017; Protokoll S. 3). Die Übersicht der Invalidenrente UVG der F. wurde allerdings erst auf Nachfrage des Gemeindesteueramtes S. eingereicht (Aktenedition vom 30. Dezember 2016, Bestätigung der IV-Rente der F. vom 9. Januar 2017).