2. Mit Strafbefehl vom 2. Mai 2017 auferlegte das KStA A. wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2010 bis 2014 eine Busse von CHF 13'017.40. 3. Gegen den Strafbefehl reichte A. mit Schreiben vom 30. Mai 2017 Einsprache ein. 4. Mit korrigiertem Strafbefehl vom 3. März 2020 auferlegte das KStA A. wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2010 bis 2014 eine reduzierte Busse von CHF 7'810.40. 5. Gegen den korrigierten Strafbefehl erhob A. mit Schreiben vom 20. März 2020 Einsprache. 6. Am 12. Juni 2020 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gegen A. Anklage und stellte folgende Anträge: