Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Das Gemeindesteueramt S. meldete dem Kantonalen Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Bereich Nachsteuern und Bussen (im Folgenden: KStA), dass A. ihre IV-Rente aus UVG (F., R.) in den Steuererklärungen 2010 bis 2014 nicht deklariert hatte. Mit Schreiben vom 27. März 2017 teilte das KStA A. mit, es müsse angenommen werden, dass sie Steuern hinterzogen habe. Daher werde ein Nachsteuer- und Bussenverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurde ihr bis zum 13. April 2017 Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung sachdienlicher Unterlagen gegeben.