3.4.3. Zusammenfassend ist aufgrund des Spesenreglements der Arbeitgeberin betreffend geschäftlichen Fahrten davon auszugehen, dass diese von der Arbeitgeberin vergütet werden. Einzig bei den geschäftlichen Reisen und Einsätzen ins Ausland ist aufgrund des Wortlauts des Spesenreglements unklar, ob diese durch die Arbeitgeberin vergütet werden. Da der Rekurrent lediglich für eine Reise den Nachweis erbringt hierfür sein Privatauto benutzt zu haben, sind ihm nur die Fahrtkosten für diese eine Hin- und Rückfahrt an den Flughafen zu gewähren.