, vom 5. bis 9. Oktober 2015 nach QS., vom 19. bis 22. Oktober 2015 nach Y. und vom 2. bis 4. Dezember 2015 nach QS. nicht berücksichtigt werden. Bezüglich der Reise vom 9. und 10. November 2015 nach QT. kann aufgrund der Spesenabrechnung zudem davon ausgegangen werden, dass diese mit dem Zug und nicht mit dem Flugzeug absolviert wurde.