Die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort gehen zu Lasten des Mitarbeiters (siehe Spesenreglement 2.2 Fahrtkosten). Bei geschäftlichen Reisen und Einsätzen bis zu sieben Tagen Dauer werden für die Reise, Unterkunft und Verpflegung die effektiven, angemessenen Kosten gemäss Be- -5- legen vergütet. Für geschäftliche Reisen und Einsätze von acht bis 30 Tagen Dauer werden u.a. die Fahrkosten für die Hin- und Rückreise vergütet (siehe Spesenreglement 3.2 Geschäftsreisen und temporäre Einsätze im Ausland).